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beendetes Los
Ort des Loses
Bad Vilbel

Kumme - China, Porzellan mit hellblauer Glasur, Künstlerkeramik: Lu Weisun, vertiefter Boden glasiert mit runder Marke, Dm.ca.8,5cm/H.ca.4cm

作者姓名:卢伟孙
出生日期:1962年
出生地:浙江省龙泉
作品使用材料:瓷土
作品简介:青瓷茶杯
作者简介:卢伟孙,1962年生于龙泉。高级工艺美术师,浙江省工艺美术大师。1983年毕业于龙泉陶瓷技术学校。工作于龙泉青瓷研究所。
1992-1993年研修于中国美术学院陶艺系。
1994年“哥弟”窑纹胎作品《冬的思绪》获《第五届全国陶瓷艺术设计创新评比》一等奖。同年《冬的思绪》、《龙泉窑青釉小口瓶》编入《中国现代美术全集》陶瓷卷。
1997年创建“龙泉子芦窑”。
2001年应邀日本东京举办青瓷作品展。
2002年作品《天与地》获《第七届全国陶瓷艺术设计创新评比》二等奖。《梅子青釉金丝纹片瓶》、《清》系列获《第七届全国陶瓷艺术设计创新评比》三等奖。
2002年作品《天与地》被中南海紫光阁珍藏。
2004年青瓷作品参加“第四届青年陶艺家作品双年展。”
2005年青瓷作品参加“陶都宜兴国际陶艺展。”
2006年作品《春·秋》获《第八届全国陶瓷艺术设计创新评比》金奖。《天池》、《龟革纹大洗》获银奖。《漩》获铜奖。青瓷作品参加《中国美术馆陶瓷艺术邀请展》作品。参加《第五届青年陶艺家作品双年展》。
2007年青瓷作品《盘》被中国美术馆收藏,作品《鱼草纹大洗》被浙江美术馆收藏。





Kunst - Asiatika - Schmuck
Live
Adresse des Veranstaltungsortes
Friedrich-Ebert-Str. 2
Bad Vilbel
61118
Germany
Kunst - Asiatika - Schmuck

Auktionsdaten
05 Dez. 2020 10:00 CET
Auktionswährung
EUR

A161 | A161



Versteigerungsbedingungen

Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion, dem Nach- oder Feihandverkauf werden folgende Bedingungen anerkannt:

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich im Namen und für Rechnung der Auftraggeber, die ungenannt bleiben. Der Versteigerer ist berechtigt Auskunft über die Person des Einlieferers oder Bieters zu verweigern, wenn er gleichzeitig für eventuelle Verbindlichkeiten des Verkäufers oder Käufers die selbstschuldnerische Haftung übernimmt.

2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zur Zeit des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie auch mündliche Erklärungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. §459 ff BGB. Für Mängel jeglicher Art wird keine Haftung übernommen. Es liegt im eigenen Interesse der Käufer, die Gegenstände vorher zu prüfen.

4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein höheres Gebot erfolgt. Der Versteigerer kann sich jedoch die Erteilung des Zuschlags vorbehalten oder verweigern. Bestehen Zweifel über den Zuschlag, so steht es im Ermessen des Versteigerers, ob er den Zuschlag erteilt oder den Gegenstand neu ausbietet. Mit der Abgabe eines Gebotes verpflichtet sich der Bieter nach Erteilung des Zuschlages, seinen Namen und Anschrift zum Versteigerungsprotokoll zu geben. Wird unter Vorbehalt zugeschlagen, bleibt der Bieter für drei Wochen an sein Gebot vom Tage des Ausrufs an gebunden, jedoch kann dieser Gegenstand jederzeit ohne Rückfrage an einen etwaigen Limitbieter abgegeben werden.

5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung.

6. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 22 % (inkl. Mehrwertsteuer) erhoben. Differenzbesteuerung, die Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen.

7. Den Zuschlagpreis und das Aufgeld (inkl. MwSt) hat der Ersteher sofort nach erfolgtem Zuschlag in bar bzw. per Scheck an den Versteigerer zu zahlen. Scheckzahlungen nur unter dem Vorbehalt der Gutschrift. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1 % je angefangenem Monat berechnet. Erfolgt die Zahlung nicht oder wird die Annahme verweigert, so kann der Gegenstand auf Kosten des Käufers noch einmal versteigert werden. Der Käufer haftet jedoch für den Ausfall; auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. Von seiner Abnahme und Zahlungsverpflichtung ist er jedoch erst dann befreit, wenn der Gegenstand neu verkauft und bezahlt ist. Zahlungen auswärtiger Bieter, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind mit dem Rechnungsdatum fällig. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung; Irrtum vorbehalten. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Versteigerer schriftlich bestätigt werden. Aufhebung des Schriftzwanges ist nur schriftlich möglich.

8. Sämtliche Ansprüche und Rechte seiner Auftraggeber kann der Versteigerer im Namen seiner Auftraggeber oder in eigenem Namen geltend machen.

9. Jeglicher Handel und Weiterverkauf von ersteigerten Gegenständen ist im Versteigerungslokal nicht gestattet.

10. Während der Versteigerung ist der Abtransport von ersteigerten Gegenständen nur in dringenden Fällen mit vorher eingeholter Genehmigung des Versteigerers gestattet. Aufbewahrung der Gegenstände und evtl. Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Eine Haftung für evtl. Beschädigungen oder Verlust der Gegenstände übernimmt der Versteigerer nicht.

11. Schriftliche Gebote werden angenommen und sorgfältig bearbeitet, wenn sie mindestens 1 Tag vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sind. Die Gebote müssen klar formuliert sein, in jedem Fall ist die Katalognummer maßgebend. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, wenn hierfür ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Eine Gewähr für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann vom Versteigerer nicht übernommen werden. Anrufe beim Bieter erfolgen nur bei Gegenständen über 250 € Limit.

12. Die angegebenen Rufpreise sind im Regelfall Limite. Der Zuschlag kann auch darunter erfolgen.

13. Der Aufenthalt im Versteigerungslokal und allen Nebenräumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Sach- und Personenschäden jeglicher Art haftet der Versteigerer nicht. Bei der Besichtigung ist größte Vorsicht zu empfehlen, da jeder Besucher für den von ihm verursachten Schaden haftet.

14. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen.

15. Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf.

16. Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort für beide Teile ist Bad Vilbel. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.

Aufgeld: 18,9 %, Live: 3 %, jeweils zuzügl. 16 % USt.